...Therapeutisches Reiten...
Informationen für: Mediziner und Therapeuten Die Hippotherapie ist eine wissenschaftlich allgemein anerkannte
Behandlungsmethode im Sinne des
beamtenrechtlichen Beihilferechts. So entschied das
Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 27.09.2001 (AZ.: 1 A
193/00) in
einem Fall, in dem ein Berufssoldat für seinen behinderten Sohn (Ataxie
und Schädel-Hirn-Trauma) Beihilfeleistungen für ärztlich
verordnete Hippotherapie (Therapeutisches Reiten) begehrte.
Nach Auffassung des Gerichts darf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Hippotherapie nicht auf der
Grundlage der Beihilfeverordnung (BhV, Fassung vom 02.04.1992) und der dazu vom Bundesministerium des Inneren (BMI)
erlassenen Hinweis begrenzt oder ausgeschlossen werden.
Die Hippotherapie ist laut Urteil eine besondere
Form der Krankengymnastik. Es handelt sich bei ihr um eine spezielle
Art
des Therapeutischen Reitens, bei der unter Anleitung die passive
Anpassung des Patienten an die Schwingungen des
Rückens des im Schritt gehenden Pferdes als physiotherapeutische
Behandlungsmethode zur Therapie von
bewegungsgestörten Kindern oder Erwachsenen genutz wird. Damit ist die
Hippotherapie zwar immer noch nicht allgemein anerkannt. Es
bleibt jedoch zu hoffen, dass vorstehendes Urteil, das sich nur auf die
beamtenrechtiche Beihilfeverordnung in der oben genannten Fassung
und die dazu vom BMI erlassenen Hinweise bezieht, Vorreiter auch für
andere Übernahmevorschriften sein wird. (aus ThR 2/03)
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung das Therapeutische Reiten anbieten möchten, so setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
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