...Therapeutisches Reiten...

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Die Hippotherapie ist eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des beamtenrechtlichen Beihilferechts. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 27.09.2001 (AZ.: 1 A 193/00) in einem Fall, in dem ein Berufssoldat für seinen behinderten Sohn (Ataxie und Schädel-Hirn-Trauma) Beihilfeleistungen für ärztlich verordnete Hippotherapie (Therapeutisches Reiten) begehrte.

Nach Auffassung des Gerichts darf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Hippotherapie nicht auf der Grundlage der Beihilfeverordnung (BhV, Fassung vom 02.04.1992) und der dazu vom Bundesministerium des Inneren (BMI) erlassenen Hinweis begrenzt oder ausgeschlossen werden.

Die Hippotherapie ist laut Urteil eine besondere Form der Krankengymnastik. Es handelt sich bei ihr um eine spezielle Art des Therapeutischen Reitens, bei der unter Anleitung die passive Anpassung des Patienten an die Schwingungen des Rückens des im Schritt gehenden Pferdes als physiotherapeutische Behandlungsmethode zur Therapie von bewegungsgestörten Kindern oder Erwachsenen genutz wird. Damit ist die Hippotherapie zwar immer noch nicht allgemein anerkannt. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass vorstehendes Urteil, das sich nur auf die beamtenrechtiche Beihilfeverordnung in der oben genannten Fassung und die dazu vom BMI erlassenen Hinweise bezieht, Vorreiter auch für andere Übernahmevorschriften sein wird. (aus ThR 2/03)

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